Der Rat der Stadt Stadtlohn hat in seiner Sitzung am 21. April 2021 beschlossen, den Einzelhandel und die Gastronomie erneut zu unterstützen, in dem der Kauf eines Stadtlohner Sonder-Gutschein bis zu 600.000 Euro mit 25 Prozent des Wertes von der Stadt Stadtlohn bezuschusst wird. Dafür wurden insgesamt 150.000 Euro bereitgestellt.
Aktuell ist die Einlösung des Gutscheins aufgrund des 2. Lockdowns weiterhin an vielen Akzeptanzstellen des Stadtlohn Gutscheins nur eingeschränkt möglich. Darüberhinaus ist insbesondere die Gastronomie ohne Liefer- bzw. Abholservice überhaupt nicht erreichbar. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Stadtlohner Betriebe vom Sonder-Gutschein profitieren können, soll der Verkauf daher vorraussichtlich erst Anfang Juni starten. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass ein sicherer Verkauf auch aus gesundheitlicher Sicht möglich ist.
Der endgültige Verkaufsstart wird öffentlich bekannt gegegeben werden. Erworben werden kann der Gutschein dann bis zum 30. September 2021, eingelöst werden kann er bis zum 31. Dezember 2021. Zur Wahrung der Chancengleichheit wird der Kauf des Stadtlohner Sonder-Gutscheines im Gesamtwert auf max. 100 € pro Person beschränkt sein.
Die Laufzeit der noch nicht eingelösten Stadtlohner Sonder-Gutscheine der ersten Auflage aus dem vergangenen Jahr wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.